Gruppe 2 - Mittlere Sorten

Mittlere Sorten

  •  2.01
    Zeitungen
    Zeitungen, die maximal 5 % durchgefärbte Zeitungen oder durchgefärbte Beilagen enthalten.
  • 2.02
    Unverkaufte Zeitungen
    Unverkaufte Zeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten.
  • 2.02.01
    Unverkaufte Zeitungen, Flexodruck unzulässig
    Unverkaufte Tageszeitungen, frei von nachträglich hinzugefügten durchgefärbten Beilagen oder durchgefärbten Werbeprospekten, Schnüre zugelassen. Flexobedrucktes Material unzulässig.
  • 2.03
    Weiße Späne mit leichtem Andruck
    Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
  • 2.03.01
    Weiße Späne mit leichtem Andruck, ohne Kleberücken
    Weiße Späne mit leichtem Andruck, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
  • 2.04
    Weiße Späne, stark bedruckt
    Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier.
  • 2.04.01
    Weiße Späne, stark bedruckt
    Weiße Späne, stark bedruckt, überwiegend aus holzhaltigem Papier, ohne Kleberücken.
  • 2.05
    Sortiertes Büroaltpapier
    Sortiertes Büroaltpapier
  • 2.06
    Bunte Akten
    Schriftwechsel auf Druck- und Schreibpapier, gemischt durchgefärbte Papiere, bedrucktes oder unbedrucktes Druck- oder Schreibpapier. Frei von Kohlepapier und Aktenordnern.
  • 2.07
    Weiße Bücher, holzfrei
    Bücher, einschließlich Buchfehldrucken, ohne harte Buchdeckel, überwiegend aus holzfreiem weißen Papier, ausschließlich schwarz bedruckt. Der Anteil an gestrichenem Papier beträgt maximal 10 %.
  • 2.08
    Bunte Illustrierte, holzfrei
    Gestrichene oder ungestrichene Illustrierte, weiß oder durchgefärbt, frei von harten Deckeln, Kleberücken, nicht dispergierbaren Druckfarben und Klebstoffen, Posterpapieren oder Etiketten. Stark bedruckte Beilagen und durchgefärbte Späne sind zugelassen. Der Anteil an holzhaltigen Papieren beträgt maximal 10 %.
  • 2.09
    Selbstdurchschreibepapiere
    Selbstdurchschreibende Papiere.
  • 2.10
    Gebleichter, PE-beschichteter Karton, holzfrei

    PE-beschichteter Karton, gebleicht, holzfrei, von Kartonherstellern und –verarbeitern.
  • 2.11
    Anderer PE-beschichteter Karton
    Ungebleichter Karton und ungebleichtes Papier von Kartonherstellern und –verarbeitern ist zugelassen.
  • 2.12
    Endlosformulare, holzhaltig
    Endlosformulare, holzhaltig nach Farben sortiert, darf rezyklierte Fasern enthalten.

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